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AGB´s - Ferienhaus Waldfrieden

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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Vertragspartner des Mietvertrages sind der jeweilige Eigentümer der Ferienwohnung, die Familie Drechsel
     (im nachfolgenden: Vermieter genannt) und der Gast.

§ 1.2. Der Mietvertrag ist für beide Seiten verbindlich, sofern die Reservierungsbestätigung fristgerecht vom
     Gast unterzeichnet bei (per E-Mail oder Post) dem Vermieter vorliegt.

§ 1.3. Der anmeldende Gast erklärt ausdrücklich für die vertraglichen Verpflichtungen aller mitreisenden Personen einzustehen.

§ 2. An- und Abreisetage gelten als 1 Tag. Am Anreisetag steht dem Gast in der Regel die Ferienwohnung ab 16.00 Uhr
     zur Verfügung. Am Abreisetag muss die Ferienwohnung, wenn nicht anders vereinbart, bis  11.00 Uhr geräumt
     und besenrein sein.

§ 2.1. Bei nicht erfolgter Endreinigung, die wie im Punkt 2 angegeben besenrein erfolgt sein soll, berechnen wir 75 €

§ 2.2. Zahlung des Mietpreises ist folgende:

     20% Anzahlung bei Buchung,
     Restzahlung in bar bei Anreise oder
     Überweisung 7 Tage vor Anreise

§ 3. Bei Rücktritt des Gastes von dem Vertrag werden folgende Stornierungskosten fällig:

a.     Bis 14 Tage vor Anreisedatum 30 % des Gesamtpreises
b.     Bis 7 Tage vor Anreisedatum 50 % des Gesamtpreises
c.      < 7 Tage vor Anreisedatum 100 % des Gesamtpreises

§ 4. Der Gast schuldet nach Erhalt des Ferienwohnungsschlüssels, auch bei vollständiger oder anteiliger
     Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen, den vereinbarten Preis.
     Es steht ihm aber frei, einen Erstattungsanspruch an den Vermieter zu stellen.

§ 5. Die Staffelung der Kurtaxe finden Sie unter dem Reiter "Preise"

§ 6. Haustiere sind in der Ferienwohnung nicht gestattet!

§ 6.1. In der Ferienwohnung ist Rauchen verboten!

§ 7. Unsere vertragliche Haftung auf Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf insgesamt den dreifachen
     Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden durch uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt  wurde.

§ 7.1. Der Gast haftet uns gegenüber für die pflegliche Behandlung der Ferienwohnung und für von ihm oder den
     mitreisenden Personen verursachte Sachschäden.

§ 8. Ansprüche aus diesem Mietvertrag müssen innerhalb eines Monats nach Vertragsende sowohl vom Vermieter als
     auch vom Gast schriftlich geltend gemacht werden, da sie anderenfalls verjähren.

§ 9. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des übrigen
     Teils der Bestimmung oder der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine
     solche ersetzt, die ihr vom gewollten Zweck her am nächsten kommt.

§ 10.  Rücktritt durch den Vermieter

     Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie
     z.B. bei Unfall oder Krankheit der Vermieter) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
     unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt
     entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Ferienwohnungskosten wird nicht
     übernommen.

     Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Gast
    trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
     sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§ 11. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

§ 11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

     Der Vermieter unterhält in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die
     Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Gast hat
     nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

     Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des
     Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise
     oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu
     beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der
     Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren
     Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem
     Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B.
     gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

§ 11.2. Zugangsdaten

     Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an
     Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist
     dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger
     Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten
     zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat
     jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

§ 11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

     Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und
     Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt
    verschlüsselt. Die Daten können trotzdem möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist
     ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der
     Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und
     auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Gastes, die durch die Nutzung des
     Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom
     Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§ 11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

     Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen
     Dienstleistungen ungetätigter Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast
     kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm
     zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere
     das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Sitten- oder Rechtswidrigen Inhalten zu nutzen,
     keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen.


§ 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Freiberg.
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